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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl
den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff,
Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die
Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder individueller
Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung
und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel
in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung
übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen
der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen
Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen.
Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als
Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts-
und Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers.
Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt
des Vertrages der folgende:
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung
zur Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro
vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der
geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb
von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten
Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen,
wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich
oder fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts
und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem
Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten
uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor
Buchung selbstverständlich informiert wird.
3. Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder
treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz
für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei
der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe
des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
zu pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des
Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.
c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und
Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des
Reisepreises.
d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
- Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00 Serviceentgelt
pro Person.
Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben. Dies erfahren Sie auf Anfrage bei
Buchung oder entnehmen dies der Katalog-/ Leistungsausschreibung:
- innerstaatliche Flüge im Zielgebiet: Die anfallenden Stornierungskosten
entnehmen Sie bitte den Katalogbeschreibungen bzw. der Buchungsbestätigung.
Eventuelle Änderungen von Seiten der Fluggesellschaften vorbehalten.
- Mietwagen: bis Reiseantritt € 25,- pro Buchung. Ab Reiseantritt
ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Eventuell ersparte
Aufwendungen werden zurückerstattet.
- Extraleistungen, wie z.B. Zugfahrkarten, Fähren etc.: Hierfür
werden Ihnen die gesonderten Stornierungskosten bei Buchung mitgeteilt.
- Gesonderte Stornierungsbedingungen für Sonderreisen: Bei
speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen gelten
gesonderte Stornierungsbedingungen.
c) Bei Linienflügen/ Sondertarifen (Nur-Flug-Leistung)
- bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50,- pro Person
- ab dem 29. Tag bis Nichtantritt der Reise € 200,- pro Person.
Bei vielen Sondertarifen gibt es davon abweichende Regelungen, besonders
auch für Hochsaisonzeiten (z.B. Weihnachten, Neujahr, Karneval,
etc.) und können bis zu 100% des Ticketpreises betragen. Gerne
informieren wir Sie darüber bei Buchung und bestätigen
Ihnen diese Bedingungen auch schriftlich.
d) Bei Nur-Hotel- oder Land-Arrangement-Leistungen
- bis 45 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen
gelten auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen.
Die abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden
Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die
von uns geforderte Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft,
o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3.
genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal €
25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person
) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30
Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen
gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen
oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt
nicht möglich sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.
Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde
uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen
vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir
uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber
geltend zu machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere
die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können
wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen
Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber
uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen
Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch
für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für
uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in
Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag
vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §
651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung
gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen,
die Restzahlung spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei
uns eingehend fällig.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung
der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen
die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen
(Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind
vom Kunden zu tragen.
8. Rücktritt und Kündigung durch
uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag
kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf
den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich
der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung
unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten
Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für
uns im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen
auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen
Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück.
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit
der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise
in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft
unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe,
so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel
aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter
nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich
die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten
Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens
72 Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch
die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile,
die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können
wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese
Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung
durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem
Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen
lassen.
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen
detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen,
dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen
Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln
der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten
des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises,
Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der
gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr,
gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes
folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag,
einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag
oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt
dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland
ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind.
Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden
nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrücklich
mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei,
dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
16. Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
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